Hausordnung

1. Aufsichtspflicht
Bitte beachten Sie, dass Sie als Aufsichtsperson für Ihre Kinder verantwortlich sind. Die ständige Aufsichtspflicht ist erforderlich und bleibt bei den erwachsenen Begleitpersonen. Wir schließen jede Haftung aus.

2. Benützung der Spielanlagen
Die Spielanlagen dürfen nur mit Socken oder Hausschuhen (weder barfüssig noch mit Schuhen) betreten werden. Wir empfehlen daher rutschfeste Socken. Bitte beachten Sie die Sicherheitsanweisungen auf den jeweiligen Spielgeräten. Achten Sie auf eine widmungsgemäße Verwendung der Spieleinrichtung. Erwachsene und Kinder über 10 Jahre dürfen die Spielgeräte nicht benützen.

Streng verboten sind:

  • grobes Spielen, Stoßen usw.
  • das Hinaufklettern auf die Wände der Spielanlagen, Umzäunung und Fensterbretter
  • die Mitnahme von Essen, Getränke, Kaugummi, Lutscher usw.
  • der Aufenthalt bzw. das Klettern hinter und auf den aufblasbaren Spielgeräten
  • die Mitnahme von spitzen und scharfen Gegenständen

Die Trampoline dürfen jeweils nur von einem Kind benützt werden. Der Kleinkindbereich ist nur für Kinder bis 2 Jahre.

Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Spielgeräte zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.

3. Weisungen des Personals
Die Besucher sind verpflichtet den Aufforderungen und Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten. Im Falle eines Brandes oder einer sonstigen Gefahr haben alle anwesenden Personen nach Anweisung des Personals die Halle sofort zu verlassen.

4. Verhalten bei Stromausfall
Bei Stromausfall müssen die Kinder sofort alle aufblasbaren Spielgeräte verlassen.

5. Speise und Getränke
Alle Speisen und Getränke sind im Café (außerhalb der Spielanlagen) zu konsumieren. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht.

6. Kinderwagen
Bitte stellen Sie Ihren Kinderwagen in der Garderobe ab. Versperren Sie bitte nicht den Eingangs- und Thekenbereich, das Stiegenhaus sowie die Notausgänge.

7. Rauchen
Das Rauchen ist nicht gestattet.

8. Konsumationsbon
Der Konsumationsbon ist nur am Tag der Ausstellung gültig. Pro Getränk oder Speise kann jeweils nur ein Bon in Abzug gebracht werden.

9. Garderobe
Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke wird ausgeschlossen.

10. Farbie Werbung
Während dem Betrieb werden Filme und Fotos erstellt, die zu Werbezwecken im Internet, zu Werbeanzeigen und in Prospekten veröffentlicht werden. Sofern Sie keine Veröffentlichung mit Ihrer Präsenz wünschen, informieren Sie uns bitte beim Eintritt ins Farbie.

11. Erbrechen
Falls sich ein Kind übergibt oder andere Verunreinigungen verursacht, liegt es in der Verantwortung der Begleitperson diese zu entfernen. Wir stellen Ihnen gerne Papiertücher und Plastiksäcke zur Verfügung.