Ab 16. April 2022: keine Maßnahmen!
FFP2-MaskenpflichtAusgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum vollendeten 6. LebensjahrKinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auch eine MNS (Mund-Nasen-Schutz)- Maske tragen (Keine Maskenpflicht für Kinder in den Spielanlagen)Schwangere sind von der Maskenpflicht ausgenommen, sie können stattdessen auf einen MNS (Mund-Nasen-Schutz) zurückgreifenAusgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, denen dies aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht zugemutet werden kann
3G-Regel: genesen, geimpft, getestet (gemäß aktuellen Vorschriften für NÖ)Statt Impfung oder Genesung kann man dann auch wieder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen. Ist kein PCR-Test verfügbar, kann man auch einen Antigen-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden gültig istImpfnachweis: die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist 270 Tage gültigGenesungsnachweis: 180 Tage (nach überstandener Infektion)Absonderungsbescheid: 180 Tage (ab Ausstellung des Nachweises)Corona-Testpass (Ninja-Pass) gilt auch als 2G-Nachweis für schulpflichtige Kinder in der Woche, in der die Testintervalle eingehalten werden, auch am Freitag, Samstag und Sonntag dieser WocheAusgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
Registrierungspflicht beim Eintritt- Bei Zuwiderhandeln gegen diese Maßnahmen wird aus dem Farbie verwiesen. In diesem Fall kann der Eintrittspreis nicht rückerstattet werden.